Versicherungsrecht

Ihre Ansprechpartner:

Olivier Jérôme Delacroix
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 (0)6221 338 50-122

Andreas Barmin
Rechtsanwalt

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 (0)6221 338 50-122


Private Krankenversicherung

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung erstattet der Versicherer dem Versicherten die Kosten für die Behandlung bei Erkrankung, bei Mutterschaft oder gegebenenfalls auch nach Unfällen. Eine private Krankenversicherung ist meist eine sog. „Krankheitskostenversicherung“, aber auch die Krankentagegeldversicherung fällt hierunter. Bei der Krankheitskostenversicherung versichert man sich gegen die Kosten für Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Behandlungsmaßnahmen. Bei der Krankentagegeldversicherung schützt man sich gegen den Verdienstausfall, der Folge von Krankheiten oder Unfällen ist.

Ordner für das Versicherungsrecht bei Stiehl & Schmitt in Heidelberg

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung schützt man sich vor Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen im Haushalt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Raub und Vandalismus. Sie umfasst aber auch weitergehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Oftmals sind auch noch andere Schadensereignisse versichert, wie etwa der Diebstahl von Fahrrädern.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sichert gegen Schadensersatzansprüche ab, die von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden. Solche Schadensersatzansprüche können dadurch entstehen, dass man eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat („deliktische Haftung“) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat („Gefährdungshaftung“). Der Haftpflichtversicherer gewährt aber auch Schutz zur Abwehr von Ansprüchen, die gegen einen erhoben werden, und trägt die dadurch entstehenden Kosten.

Haftpflichtversicherungen gibt es in den verschiedensten Bereichen. Sie können freiwillig sein (so etwa die Privathaftpflicht), es gibt aber auch gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherungen (die wohl bekannteste ist die Kfz-Haftpflichtversicherung).

 

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrt- bzw. Kfz-Versicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung. Letztere kann in Form einer Teilkasko, aber auch im Umfang einer Vollkasko abgeschlossen werden.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung davor schützt, Schäden anderer Personen ersetzen zu müssen, sichert man sich mit einer Kaskoversicherung vor eigenen Fahrzeugschäden ab. Im Schadensfall bezahlt daher der Versicherer etwa die Kosten, die man an seinem eigenen Auto verursacht hat.

 

Lebensversicherung

Die private Lebensversicherung dient der eigenen finanziellen Absicherung im Alter (Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung) oder dem Schutz naher Angehöriger im eigenen Versterbensfalle (Risikolebensversicherung). Bei dieser Form der Versicherung verspricht der Versicherer, einen bestimmten Geldbetrag bzw. eine monatliche Rente zu bezahlen, sofern ein bestimmtes Alter erricht wird bzw. eine bestimmte Person verstirbt.

Streit entsteht in diesen Fällen über die Höhe der Versicherungsleistung. Sehr streitig kann aber auch sein, was bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, etwa infolge Kündigung, auszuzahlen ist. In diesem Fall hat der Versicherer den sog. Rückkaufswert zu leisten. Dann aber stellt sich die Frage, ob hiervon die teilweise erheblichen Abschlusskosten in Abzug gebracht werden können bzw. in welcher Höhe dies geschehen darf.

Neben einer garantierten Verzinsung erhält der Versicherungsnehmer auch eine sog. Überschussbeteiligung an den vom Versicherer erwirtschafteten Werten. Auch hierüber kann es zum Streit kommen.

 

Sonstige Versicherungen

Neben den oben genannten Versicherungen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Versicherungen, etwa die private Unfallversicherung, Tierversicherungen verschiedener Art, Reiserücktrittsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder etwa Transportversicherung.

Auch bei diesen Versicherungsarten kann es zum Streit darüber kommen, ob der Versicherer eintrittspflichtig ist, also die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen hat oder nicht. Ebenso wenden Versicherer oftmals ein, der Versicherungsnehmer oder andere am Vertrag beteiligte Personen hätten eine sogenannte Obliegenheit verletzt und kürzen die eigentlich zugesagte Versicherungsleistung. Im Extremfall kann diese sogar ganz entfallen.

Auch bei diesen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rohrbacher Straße 28
D-69115 Heidelberg

Telefon:(06221) 338 50-0
Telefax:(06221) 338 50-10
E-Mail: kanzlei@stiehl-schmitt.de