Letzter gemeinsamer Wille - Wissenswertes zum Berliner Testament

Ein Testament ist grundsätzlich vom Erblasser eigenhändig und ohne fremde Hilfe anzufertigen, da es sich um ein höchstpersönliches Dokument handelt. Andererseits haben Eheleute oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Deutschland die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament aufzusetzen, in welchem Sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Ein solches Testament wird auch als "Berliner Testament" bezeichnet. Diese Form des letzten Willens bietet zahlreiche Vorteile für die Ehegatten, kann aber durchaus auch nachteilig sein. Um alle Nachteile und Fragestellungen weitestgehend auszuräumen oder sich für eine andere Variante des letzten Willens zu entscheiden, lassen Sie sich gerne von unserer Kanzlei in Heidelberg beraten.

vorteile berliner testament

Was ist ein Berliner Testament?

Viele verheiratete Paare oder Lebenspartner machen sich zu Lebzeiten nur wenig Gedanken darüber, was nach dem Tod eines Teils mit dessen Vermögen geschehen soll. Viele denken wie selbstverständlich, dass der Partner im Todesfall alles erben wird und setzen daher kein Testament auf. Diese Denkweise führt oftmals zu großen Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen, da der letzte Wille nicht ausdrücklich geregelt wurde und dann unter Umständen Personen erben, die der verstorbene Partner gar nicht beerben wollte oder der noch lebende Ehegatte nun nicht das gesamte Vermögen erhält. Bedenken Sie, dass im Falle eines fehlenden Testamentes grundsätzlich die gesetzlich geregelte Erbfolge Anwendung findet. Hiernach erbt Ihr Ehegatte nicht Ihr gesamtes Vermögen, da die Erben erster Ordnung vordergründig erbberechtigt sind - also etwa Ihre Kinder oder Enkel. Sind keine Kinder vorhanden, so kommen die Erben zweiter Ordnung ins Spiel. Dies sind beispielsweise Ihre Eltern oder Geschwister. Im Rahmen der dritten Ordnung erben Ihre Großeltern, Tanten, Onkel etc. Es sind also eine ganze Reihe Personen vorhanden, die vor Ihrem Ehepartner erbberechtigt sind, obschon dieser auch bei fehlendem Testament nicht leer ausgeht. Vielmehr ist Ihr Ehepartner zunächst durch das sogenannte "gesetzliche Erbrecht des Ehegatten" nicht vollends von der Erbfolge ausgeschlossen, sondern würde neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung 1/4 Ihres Vermögens erben. Lebten Sie zudem im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so steht Ihrem Partner ein weiteres Viertel zu. Neben Ihren Kindern würde Ihr Ehepartner in diesem Falle also die Hälfte Ihres Vermögens erben. (Hier sind viele weitere Fallgestaltungen denkbar. Nähere Informationen erhalten Sie von einem Rechtsanwalt der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) Oftmals ist es jedoch nicht gewünscht, dass das Vermögen wie etwa eine gemeinsam bewohnte Immobilie zu Lebzeiten des überlebenden Partners bereits anteilig auf die Kinder oder andere Verwandte übergeht. Soll dies verhindert werden, muss jedoch ein Testament aufgesetzt werden. Um diesen Vorgang für Eheleute und Lebenspartner einfacher zu gestalten, ist es ihnen möglich, gemeinsam ein Testament anzufertigen, dieses im Einvernehmen auszuformulieren und zu unterschreiben. In diesem sogenannten "Berliner Testament" wird dann festgehalten, dass im Falle des Todes eines Ehegatten der hinterbliebene Partner Alleinerbe werden soll. Verstirbt dieser dann auch, so erben die zuvor vom Paar bestimmten Dritten wie etwa die gemeinsamen Kinder. Beachten Sie, dass der Pflichtteil der Kinder durch diese Form des letzten Willens nicht ausgeschlossen werden kann.

Welche Vor- und Nachteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament klingt zunächst praktisch und bietet den Vorteil, dass im Falle des Todes eines Partner der andere Teil das gesamte Vermögen erhält und so im Normalfall weiterhin ein geregeltes Leben etwa in einer gemeinsam gekauften Immobilie führen kann. Er ist wirtschaftlich abgesichert. Zudem besteht Klarheit, an wen das Vermögen nach dem Versterben beider Partner übergehen soll. Dies schafft Transparenz. Nachteilig ist jedoch, dass ein Ehegatte den Partner unter Umständen viele Jahre überlebt, so dass sich mitunter die Lebensumstände komplett ändern. Problematisch ist nun, dass der überlebende Partner an das Testament unwiderruflich gebunden ist, auch wenn er beispielsweise wieder geheiratet hat oder die Familie zerstritten ist. Hier hilft eine gut formulierte Freistellungsklausel, die von beiden Partner besprochen wird, allzu strikte Regelungen zu überwinden. Darüber hinaus können die zunächst enterbten Kinder "Probleme" bereiten, indem sie den nicht ausschließbaren Pflichtteil einfordern. Wir helfen Ihnen, dies etwa durch Pflichtteilsstrafklauseln oder die Formulierung eines Vermächtnisses weitestgehend zu verhindern. Dass ein Kind den Pflichtteil trotzdem fordert, ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen. Ferner können besonders bei vermögenden Familien Steuernachteile entstehen, wenn die Kinder zunächst als Erben ausgeschlossen werden und so Freibeträge nicht nutzen. Lassen Sie uns daher gemeinsam herausfinden, ob das Berliner Testament für Sie die bestmögliche Lösung darstellt.

Was sollte beim Berliner Testament beachtet werden?

Zunächst ist es möglich, das Testament privatschriftlich zu verfassen oder es bei einem Notar aufsetzen zu lassen. Letzteres ist zwar mit Kosten verbunden, bietet jedoch eine gewisse Rechtssicherheit, da Rechtsbegriffe korrekt verwendet werden und Ihr letzter Wille aus dem Dokument klar und deutlich hervorgeht, was daheim in Alleinarbeit oftmals nicht gelingt. Sie können auch einen Fachanwalt für Erbrecht bei der Formulierung um Hilfe bitten und es dann selber niederschreiben. Bedenken Sie jedoch, dass ein privatschriftliches Testament von Ihnen und Ihrem Ehegatten handschriftlich und eigenständig verfasst werden muss. Vergessen Sie auch nicht die Unterschrift sowie das Datum. Beachten Sie, dass Computerausdrucke keine rechtliche Gültigkeit besitzen.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Ihre Experten für Erbrecht

Wie bereits geschildert, können beim Verfassen eines Testamentes zahlreiche Fehler auftreten. Wir möchten Sie daher gerne beraten und Ihnen die Vor- sowie Nachteile des Berliner Testamentes in einem Beratungsgespräch näher erklären. Ein Rechtsanwalt der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Heidelberg unterstützt Sie zudem in dem Wunsch, einen Erbvertrag aufzusetzen.

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