Arbeitnehmervertretung - Die Interessen der Angestellten im Blick

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen an die Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft stark erhöht. Um auf einem schnelllebigen, globalen Markt zu bestehen, müssen Waren und Dienstleistungen immer perfekter, zeitnaher und preiswerter abgeliefert werden. Dies führt zu einem hohen Druck für die Angestellten, die oftmals nicht mehr wie früher darauf hoffen können, dass sie ein Leben lang von der gleichen Firma beschäftigt werden. Häufig führt dieser Druck zu einem Ungleichgewicht, der Vorgesetzte befiehlt und die Mitarbeiter führen diesen Befehl aus, um ihren Job zu behalten. Hoher Druck im Arbeitsumfeld kann zudem zu ernstzunehmenden Erkrankungen führen. Dasselbe gilt für Mobbing am Arbeitsplatz. Um Augenhöhe mit den Vorgesetzten zu schaffen und innerbetriebliche Streitigkeiten unter Mitwirkung von Arbeitnehmern zu lösen, haben sich im Verlaufe der Jahre Arbeitnehmervertretungen entwickelt, die je nach Arbeitgeber in verschiedenen Formen existieren. Falls auch Sie die Interessen Ihrer Arbeitnehmer bzw. Kollegen stärken möchten, so setzen Sie sich gerne mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der HRG Stiehl & Schmitt in Heidelberg in Verbindung.

arbeitnehmervertretung in heidelberg durch die HRG Stiehl & Schmitt

Welche Formen der Arbeitnehmervertretung gibt es?

Eine weithin bekannte Form der Arbeitnehmervertretung ist der Betriebsrat. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen, wirkt an betrieblichen Entscheidungen mit und übt somit die Rechte und Pflichten aus, die ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gegeben werden. Eine Firma muss dann einen Betriebsrat einrichten, wenn die Mitarbeiter dies verlangen und in dem Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter ständig beschäftigt sind. Wählbar sind alle Angestellten und Arbeiter des Betriebes, die diesem mindestens sechs Monate angehören und die keine leitende Position ausfüllen. Die Mitglieder des Betriebsrates arbeiten zwar ehrenamtlich. Der Arbeitgeber muss sie jedoch für die Wahrnehmung ihrer Pflichten aus dem Betriebsrat regelmäßig freistellen. Zudem genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz, § 15 Kündigungsschutzgesetz. Im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmervertretungen nicht Betriebsrat, sondern Personalrat genannt. Für diesen gelten die jeweiligen Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder. Im ersten Paragraphen dieser Gesetze wird bestimmt, welche staatlichen Institutionen einen Personalrat errichten müssen. Dies sind etwa der Bund, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Kommunen oder kommunale Sparkassen. Wählbar sind hierbei alle Beschäftigten, die der jeweiligen obersten Dienstbehörde seit mindestens sechs Monaten angehören oder die seit mindestens einem Jahr in der öffentlichen Verwaltung arbeiten. Darüber hinaus fallen auch Gewerkschaften sowie Mitarbeitervertretungen karitativer, erzieherischer oder kirchlicher Organisationen unter den Begriff der Arbeitnehmervertretung.

Welche Rechte hat die Arbeitnehmervertretung?

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates sind in § 80 BetrVG geregelt. Sie umfassen etwa die Überwachung der Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen oder geltenden Gesetzen. Daneben gehört auch die Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau, die Integration von behinderten Mitarbeitern oder ausländischen Angestellten sowie die Förderung von Arbeit und Familie zu den Pflichten der Betriebsratsmitglieder. Darüber hinaus erhält der Betriebsrat Informations-, Beratungs- und Schulungsansprüche. Dies bedeutet etwa, dass er über betriebsinterne Veränderungen wie die Einstellung neuer Mitarbeiter oder neuer Maßnahmen zum Unfallschutz informiert werden muss. Ferner muss der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern gewisse Schulungen anbieten etwa zu Themen wie Tarifrecht, Arbeitsrecht oder EDV. Zudem muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, obschon diese bei einer verweigerten Zustimmung des Rates trotzdem erfolgen kann. Ein echtes Mitbestimmungsrecht besteht aber für viele andere Bereiche wie beispielsweise bei Entscheidungen über den Beginn der Arbeitszeit, die Art der Auszahlung des Arbeitslohnes oder den Urlaubsplan. Die Aufgaben des Personalrates sind mit denen des Betriebsrates vergleichbar. Abweichungen besprechen Sie gerne mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

HRG Stiehl & Schmitt Heidelberg - Wir unterstützen die Arbeitnehmervertretung Ihres Betriebes

Arbeitnehmervertretungen bestehen aus Mitarbeitern eines Betriebes mit den verschiedensten beruflichen Hintergründen. Von einer Reinigungskraft bis hin zum Einkäufer können sich hier alle beteiligen und aktiv an der Wahrung der Arbeitnehmerinteressen in einer Firma mitarbeiten. Andererseits fehlt einigen Angestellten unter Umständen ein ausreichendes rechtliches Hintergrundwissen, um vorgebrachte Sachverhalte oder die Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Arbeitnehmervertretung richtig einschätzen zu können. Hier möchte unsere Kanzlei der HRG Stiehl & Schmitt in Heidelberg Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehen und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in dem Anliegen fördern, ein gemeinsames Arbeiten auf Augenhöhe zu ermöglichen. Im Arbeitsrecht geht es also nicht stets um Kündigungsschutzklagen. Vielmehr ist das Rechtsgebiet breit gefächert und mit zahlreichen unterschiedlichen Normen aus verschiedenen Gesetzen durchzogen. Dies führt dazu, dass das Arbeitsrecht selbst für Rechtsanwälte eine echte Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben. Dieser kennt sich auf diesem Gebiet durch die Bearbeitung zahlreicher Fälle besonders gut aus und nimmt regelmäßig an Lehrgängen teil, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Durch die jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen ist es unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht möglich, beide Parteien zu verstehen und einen möglichst vorteilhaften Interessenausgleich zu entwickeln. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei in Heidelberg.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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