Unterhalt beantragen oder einklagen - Ihr Fachanwalt für Familienrecht berät Sie gerne

In einer Familie sind die Mitglieder einander auf verschiedene Weise verpflichtet. Dies gilt auch für den finanziellen Bereich. Kann ein Familienmitglied seine Existenz nicht mit eigenen Mitteln sichern, so kann sich eine sogenannte Unterhaltspflicht ergeben. Unterhalt ist in unterschiedlichen Formen denkbar. Näheres hierzu ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

unterhalt beantragen mit einem Fachanwalt

Wann steht mir Unterhalt zu?

Im BGB ist etwa bestimmt, dass in einer intakten Familie Familienunterhalt zu leisten ist. Dies bedeutet, dass beide Ehegatten ihr Vermögen und ihr Gehalt der Familie angemessen zur Verfügung stellen müssen, beispielsweise um Dinge des alltäglichen Lebens zu kaufen. Andererseits kann der Unterhalt auch damit beglichen werden, dass ein Ehegatte die Haushaltsführung übernimmt. Darüber hinaus schulden Verwandte in gerader Linie einander Unterhalt. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist etwa der Kindesunterhalt, um welchen es im Rahmen einer Unterhaltsklage zumeist geht. Daneben müssen aber auch Kinder unter Umständen für Ihre Eltern Unterhalt zahlen, beispielsweise wenn diese pflegebedürftig werden und für die Heimkosten nicht alleine aufkommen können. Schließlich können Unterhaltszahlungen auch die Folge einer getrennten oder geschiedenen Ehe sein. Leben die Ehegatten in Trennung, so kann ein Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, wenn dies nach Beleuchtung der Lebens- sowie Vermögensverhältnisse während der Ehe angemessen erscheint. Hierdurch soll vor allem verhindert werden, dass der Partner, der überwiegend daheim geblieben ist, seinen gewohnten Lebensstandard nach der Trennung nicht mehr halten kann. Wurde die Ehe geschieden, kommen verschiedenartige Unterhaltsansprüche in Betracht: Hierzu zählt beispielsweise der Betreuungsunterhalt, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und diese überwiegend von einem Elternteil erzogen werden. Ferner kann ein Ehepartner auch Ansprüche auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit oder Aufstockungsunterhalt haben. Letzteres ist etwa der Fall, wenn der zuvor Zuhause gebliebene Partner durch seine neue Erwerbstätigkeit nicht an das finanzielle Niveau während der Ehe heranreicht. Diese Form des Unterhalts kann jedoch befristet oder angemessen herabgesetzt werden. Zudem ist zu beachten, dass nach der Ehe grundsätzlich jeder Partner selbst für die Sicherung seines Unterhalts verantwortlich ist. Trifft einer dieser Fälle auf Sie oder Ihre Kinder zu, so können Sie vom Unterhaltspflichtigen Zahlung verlangen. Das Unterhaltsrecht beinhaltet jedoch noch viele weitere Fallgestaltungen, in denen Sie Unterhaltszahlungen verlangen können. Hierzu können Sie gerne einen Fachanwalt für Familienrecht der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befragen. Dieser berät Sie zudem, ob es sinnvoll ist, eine Unterhaltsklage beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Beachten Sie zudem, dass Sie im Falle von Kindesunterhalt vor Gericht anwaltlich vertreten werden müssen.

Wie kann ich Unterhaltszahlungen beantragen?

Nicht immer muss es jedoch zu einer Unterhaltsklage kommen. Unsere Fachanwälte in Heidelberg erklären Ihnen zunächst, wie Sie Unterhaltszahlungen ohne gerichtliche Hilfe beantragen, denn trotz negativer Fallbeispiele, sind gerade Väter und Mütter in der Regel bereit, freiwillig Unterhaltszahlungen für ihr Kind zu leisten. Dazu sollten Sie den vermeintlich Zahlungspflichtigen zunächst auffordern, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen; er ist hierzu verpflichtet. Kennen Sie das Nettogehalt Ihres ehemaligen Partners, so können Sie etwa der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, wie hoch der Unterhaltssatz ist. Kriterien hierfür sind vor allem die Höhe des Einkommens sowie das Alter des Kindes. Andererseits ist die Tabelle kein verbindliches Gesetz, so dass andere Faktoren die Unterhaltszahlungen schmälern können. Aus diesem Grund lassen Sie diese am besten von einem unserer Fachanwälte der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berechnen. Mittels eines Schreibens können Sie dann den Unterhaltspflichtigen dazu auffordern, den errechneten Betrag zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Unterhaltszahlungen auch rückwirkend einfordern, sollten diese wirklich bestehen. Stimmt der Unterhaltspflichtige zu, so können Sie dies etwa beim Jugendamt beurkunden lassen. Hierdurch erhalten Sie einen rechtsgültigen Titel, durch welchen Sie notfalls einen Gerichtsvollzieher beauftragen können, um die Unterhaltsforderungen einzuziehen. Zahlt der Ex-Partner auf Ihr Schreiben hin jedoch nicht, so können Sie gerichtlich die Offenlegung des Nettoeinkommens sowie die Zahlung des Unterhalts einklagen. Hierbei hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Heidelberg.

Was zählt als Einkommen und was ist im Selbstbehalt enthalten?

Was zum Einkommen zählt und welche Beträge abgezogen werden, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und allein schwierig zu bestimmen. Neben dem Nettojahreseinkommen aus einer Erwerbstätigkeit kommen beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte in Betracht. Abgezogen werden etwa berufsbedingte Aufwendungen oder Zahlungen aufgrund eines Verbraucherkredites. Darüber hinaus muss dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung ein gewisser Betrag zur Verfügung stehen, so dass er nicht selbst hilfsbefürftig wird. Der sogenannte Selbstbehalt wird ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle aufgezeigt, welche jedoch wiederum nur als Leitlinie dient. Im Selbstbehalt enthalten sind neben dem Regelsatz beispielsweise Wohnkosten oder ein Freibetrag als Arbeitsanreiz für erwerbstätige Unterhaltspflichtige.

STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Ihre Experten für Familienrecht

In der STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben sich zahlreiche Rechtsanwälte zusammengefunden, deren Expertise ein weites Feld an Rechtsgebieten abdeckt. In der Region Heidelberg können Sie also mit verkehrsrechtlichen, strafrechtlichen bis hin zu baurechtlichen Fragen auf uns zukommen. Zahlreiche unserer Rechtsanwälte sind zudem Fachanwälte für einen bestimmten Bereich. So finden Sie bei uns beispielsweise auch einen Fachanwalt für Familienrecht, welche mit Ihnen etwa Problemstellungen im Unterhaltsrecht bespricht. Ein Fachanwalt verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in seinem jeweiligen Bereich und hat bereits eine Vielzahl von Fällen bearbeitet. Vertrauen Sie daher unseren erfahrenen Kollegen und wenden Sie sich bei einem unterhaltsrechtlichen Problem gerne an die STIEHL & SCHMITT Heidelberger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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